Unsere moderne Kanzlei gehört zu den ältesten in Schleswig und befindet sich verkehrsgünstig gelegen direkt gegenüber dem Oberlandesgericht.
Traditioneller und langjähriger Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Erbrecht. Nach dem Tod eines Menschen kommt es häufig zum Streit zwischen den Erben, Angehörigen und anderen Beteiligten. Wir beraten, begleiten und vertreten Sie bei allen Angelegenheiten des Erbrechts mit seinen ehe- und familienrechtlichen Verknüpfungen vor und nach einem Erbfall, vom Entwurf eines Testaments (Berliner Testament, Ehe- und Erbverträge), über die Beantragung eines Erbscheins, die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen bis hin zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über den Nachlass und in Fragen der Unternehmensnachfolge.
Weiterer Tätigkeitsbereich ist das Verwaltungsrecht. Auslöser eines Rechtsstreits ist dabei häufig, dass Sie einen für Sie belastenden Bescheid erhalten haben oder ein von Ihnen gestellter Antrag von der Behörde abgelehnt wurde. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts, welches von der Beziehung des Bürgers zum Staat geprägt ist. Einen Schwerpunkt im Bereich des Verwaltungsrechts bildet bei uns das Spezialgebiet des Wasserrechts.
Auch im Bereich des Medizinrechts sind wir tätig. Wenn nach einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus (Operation o.ä.) oder in einer Arztpraxis der Verdacht entsteht, dass es zu einem ärztlichen Behandlungsfehler gekommen sein könnte, beraten und vertreten Sie hierbei außergerichtlich und, falls erforderlich auch gerichtlich, bei der Durchsetzung bzw. bei der Abwehr daraus resultierender Arzthaftungsansprüche. Ferner beraten wir Ärzte und Zahnärzte bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um ihre Praxis.
Selbstverständlich können Sie sich auch bei rechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten außerhalb der genannten Bereiche gerne an uns wenden.
Weiterer Tätigkeitsbereich ist das Notariat, in welchem wir alle notariellen Leistungen anbieten.